Das große Ja zum gemeinsamen Leben
In einem besonderen Höhepunkt der Zeremonie können Sie beide sich dann noch einmal die persönlichste Grundlage Ihres Zusammenseins ausdrücklich zusagen: Ihr beider einzigartiges Erleben Großer Liebe und die sich daraus ergebende, freie und bedingungslose Zustimmung zueinander: das große Ja zu Ihrem gemeinsamen Leben. Sie haben sich bereits ein erstes Mal getraut, sich dieses Ja einander zuzusagen und leben schon eine Weile damit als neuer und nun weitester Grundlage Ihres Zusammenseins. Mit dieser „ersten Trauung“ war aber zugleich der Wunsch verbunden gewesen nach weiterer Mitteilung, Bekräftigung und Feier in und mit einer „Großen Trauung“ in den nächsten und weitesten Zusammenhängen und Verhältnissen Ihres Lebens.
Ihr „Ja-Wort“ in dieser Hochzeitszeremonie können Sie sich in verschiedenen Weisen geben:
Ihr jeweils einzelnes „Ja“ kann ganz wörtlich die Antwort sein auf eine Ihnen vorher gestellte kurze Frage, die von Ihnen mit vorbereitet wurde.
In einer etwas erweiterten Weise können Sie sich Ihre bedingungslose Zustimmung zueinander in einem etwas ausführlicheren „Versprechen“ zusagen. Darin kann in einigen Sätzen noch einmal etwas mehr zum Ausdruck kommen, was Sie mit Ihrem Ja zueinander meinen und was es für Sie bedeutet.
Eingeleitet werden kann das „Ja-Wort“ oder das Verspechen mit einer gegenseitigen „Liebeserklärung“, in der Sie beide sich noch einmal vor allen dort Ihre Bedeutung füreinander in besonderer, vorher vorbereiteter Form zusagen. Das ist möglich auch als eine gegenseitige Überraschung (wobei eine Person Ihres Vertrauens vorher einmal beides gesehen hat, hauptsächlich zwecks gewisser formaler Übereinstimmung, wenn z.B. zunächst die*der eine 2 Zeilen, die*der andere 2 Seiten geschrieben hat).
Zumeist nach dem Ja-Wort können Sie sich zur weiteren Bekräftigung und sichtbaren Verdeutlichung vor allen gegenseitig Ringe anstecken.
Und dann können Sie auch einem verbreiteten Wunsch entsprechen, der seine Herkunft wohl noch diesen Zeiten verdankt, in denen öffentliche Liebesbekundungen erst gestattet waren, nachdem die Verbindung offiziell bestätigt war: jetzt dürfen Sie sich dort auch vor uns allen küssen…