Zusage, Pat*innen – persönliches Willkommen

Mit einer persönlichen Begrüßungszeremonie heißen Sie Ihr Kind ausdrücklich willkommen in allen vorgefundenen grundlegenden, nächsten und weitesten Verhältnissen dieser Welt und dieses Lebens, an denen das Kind mit seinem ganzen Leben und sein Leben lang in einzigartiger Weise Anteil hat und haben wird. Sie unterstreichen und bekräftigen damit Ihr großes Ja zu diesem Kind, zu seinem Kommen und zu seinem ganzen, noch so gänzlich offenen Leben.

Es ist ein Willkommen in den persönlich nächsten und näheren Verhältnissen, in die das Kind hineingeboren ist:

ein Willkommen von Ihnen, den Eltern, denen das Kind als Nächste vertraut und anvertraut ist, – Sie werden das Kind auf seinen ersten Wegen in dieses Leben in nächster Nähe begleiten. Dann wird es irgendwann deutlicher eigene Wege gehen, noch mal neu losgelöst von Ihnen. Und egal, wie diese Wege sich gestalten und wie die Verhältnisse sich entwickeln, – alle Menschen, die diese Wege des Lebensanfangs, der Kindheit und des Erwachsenwerdens in nächster Nähe gemeinsam verbringen, bleiben auch ihr weiteres Leben lang in besonderer Weise miteinander verbunden. –

Mit seiner nächsten Nähe zu Ihnen ist das Kind ebenso in besonderer Weise mit eingebunden in Ihre persönlich näheren Lebensverhältnisse, in den Kreis der Menschen, die Ihnen wiederum besonders nah und wichtig sind. An erster Stelle sind das, wenn es sie bereits gibt, andere Kinder von Ihnen, die Geschwister der/des Neugeborenen. Zu ihnen wie dann auch zu den Freunden und Verwandten, die näheren Anteil an Ihrem Leben haben und mit denen das Kind aufwächst, bleibt auch im weiteren Leben eine selbstverständlich nähere Verbindung, egal wie die konkreten Wege und Kontakte sich im einzelnen gestalten.

– Ihre persönliche Zusage

Sie können Ihr persönliches Willkommen des Kindes unterstreichen und verstärken durch eine besondere Zusage während der Zeremonie. Das, was Ihnen für Ihr Kind, für sein ganzes Leben und in Ihrem Zusammensein mit ihm „vom Grund Ihres Herzens“ her wichtig ist und worüber Sie nicht alltäglich reden, bringen Sie einmal in einer besonderen, vorher vorbereiteten, konzentrierten und verdichteten Weise zum Ausdruck. Sie können Ihre bleibende Verbundenheit bestätigen, können bekräftigen, wie Sie für das Kind da sein wollen und da sein werden, ihm Ihre bedingungslose Bereitschaft zu seiner näheren Begleitung zusagen, solange und soweit das Kind es möchte und Sie es für sich als gut erachten.

Eine solche Zusage kann auch für Sie selber in den kommenden Zeiten eine stärkende Unterstützung sein, – und auch das Kind kann später selber einmal nachlesen… .

– Sie können Ihrem Kind Pat*innen an die Seite geben.

Ein kurzer Rückblick: Die Bereitstellung von Pat*innen für ein neugeborenes Kind stammt noch aus diesen Zeiten, in denen Menschen allgemein früher starben. Es war Vorsorge für den Notfall, wenn bei dauerhafter, schwerer Krankheit oder nach dem Tod von Eltern kleine Kinder plötzlich in der eigenen Familie nicht mehr versorgt werden konnten. Die Pat*innen nahmen dann das Kind zu sich bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Versorgung anderweitig gesichert sein würde. Dann wurden sie teilweise – z.B. am Beginn einer Lehre – auch offiziell aus ihrer Aufgabe entlassen. „Taufpat*innen“ wie z.B. in den christlichen Kirchen sichern in einem solchen „Notfall“ dann zusätzlich die spezifisch kirchlich-religiöse Begleitung und Erziehung des Kindes. Auch Taufpat*innen wurden teilweise beim offiziellen Erreichen kirchlich-religiöser Mündigkeit des Kindes – z.B. bei der „Konfirmation“ – entlassen.

Heute tritt dieser Notfall nur noch sehr selten ein. Gleichwohl sind auch heute die Pat*innen von Ihnen, den Eltern mit diesem besonderen Vertrauen ausgestattet, dass Sie ihnen Ihr Kind ggf. gänzlich anvertrauen würden. Dieses besondere Vertrauen Ihrerseits dem Paten, der Patin gegenüber ist auch für Ihr Kind spürbar. Die Pat*innen sind damit für das Kind in eine besondere, Ihnen unmittelbar nachfolgende Nähe gerückt. Allein dieser elterliche „Vertrauensvorschuss“ den Pat*innen gegenüber reicht schon, um diese Verbindung zwischen Pat*innen und Patenkindern stets ein besonderes Verhältnis sein und bleiben zu lassen, unabhängig davon wie es gelebt und ausgestaltet wird.

Darüber hinaus verdeutlichen Sie mit der Bereitstellung von Pat*innen, dass sich das persönlich nähere Leben jedes Einzelnen – und so auch Ihres Kindes – nie einzig in einer allernächsten Verbindung abspielt. Von Beginn an ist es nicht nur Kind von Ihnen, den Eltern, sondern ebenso Teil noch anderer, persönlich näherer, familiärer und freundschaftlicher Zusammenhänge. Auch sie können für das ganze Leben des Kindes von besonderer Bedeutung sein. Und so können Verwandte und Freund*innen, die Ihnen nahe stehen, ebenfalls besonderer Teil einer persönlichen Willkommenszeremonie sein, auch mit eigenen Beiträgen. Unter ihnen haben Sie vielleicht eine/n oder zwei gefragt oder gebeten, als Pate, Patin für das Kind da zu sein.

Außer dem Vertrauensvorschuss von Ihnen, den Eltern, ist den Pat*innen aber nichts weiter vorgegeben. Generell wird es eine besondere Art freundschaftlicher Begleitung sein, deren Entwicklung offen ist. Ihre Besonderheit kann möglicherweise erst im späteren Leben des Kindes mehr zum Tragen kommen oder sich vielleicht auch nur auf einzelne Anlässe wie z.B. Geburtstage oder besondere Ereignisse und Feste beschränken. Voraussetzung ist zunächst einzig die Bereitschaft der Pat*innen zu einer auch zeitlich offenen, persönlich interessierten und wohlwollend begleitenden Nähe zu diesem Kind.

Auch die Pat*innen können in der Zeremonie dem Kind ihre Bereitschaft zur Begleitung in einer besonderen Weise zusagen. –

Bei Zusammenstellung und Formulierung Ihrer Zusagen bin ich Ihnen gern behilflich.